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Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 19.04.2023
- 45 C 103/22 -
Einsicht in Verwaltungsunterlagen stets in Geschäftsräumen des Verwalters
Auf Zumutbarkeit der Entfernung kommt es nicht an
Einsicht in die Verwaltungsunterlagen ist stets in den Geschäftsräumen des Verwalters zu nehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Entfernung zumutbar ist. Dies hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung in Heidelberg beanspruchte die Einsicht in die
Ort der Einsicht ist Geschäftsräume des Verwalters
Das Amtsgericht Heidelberg entschied, dass die Einsicht in die
Auf Zumutbarkeit der Entfernung kommt es nicht an
Dabei komme es nicht darauf an, so das Amtsgericht, ob die Entfernung zwischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2023
Quelle: Amtsgericht Heidelberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32983
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